AGB


Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen


Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie ethnoTOURS reisekultur den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Telefax oder E-Mail vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn wir Ihnen die Buchungsbestätigung zugesandt haben. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen eine ausdrückliche Nichtannahme schriftlich zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reisebestäti­gung verbindlich.


Leistungen

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Reisebeschreibung und sämtlich darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. ethnoTOURS reisekultur behält sich vor, Änderungen der Angaben im Internet zu erklären, über die der Reisende vor Zustandekommen des Vertrages selbstverständlich informiert wird. Änderungs- und Ergänzungswünsche zu den im Internet beschriebenen Reisen und Reiseleistungen sowie zu den Reisebedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie  durch ethnoTOURS reisekultur im Rahmen der Reisebestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind.


Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen sind erst nach Erhalt der Buchungsbestä­tigung, des Sicherungsscheins und der Rechnung zu leisten. Daraufhin ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises fällig. Der restliche Betrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Bei speziellen Reisen erhalten Sie im Bedarfsfall eine gesonderte Mitteilung über Ihre Zahlungsbedingungen. Die Höhe der Anzahlung sowie der genaue Zeitpunkt der Fälligkeit der Restzahlung wird jeweils in der Rechnung festgelegt und ist verbindlich. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch Ihrerseits auf Inan­spruchnahme der Reiseleistungen.


Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ethnoTOURS reisekultur nicht wider Treu und Glauben herbei­geführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderun­gen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Charakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Geringfügige Änderungen der Reiseroute sowie Veränderung der Reihenfolge sind ebenfalls erlaubt, wenn dadurch der Charakter der Reise nicht leidet.
ethnoTOURS reisekultur behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern, Abgaben, Gebühren, Wechselkursänderungen) in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person/pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Über Änderungen des Reisepreises oder einer wesentlichen Reiseleistung hat ethnoTOURS reisekultur den Reisenden unverzüglich zu informieren, spätestens jedoch vor Reiseantritt. Preiserhöhungen nach diesem Zeit­punkt sind unzulässig. Bei Preisänderungen um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung der Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reise­vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüg­lich erklärt werden.


Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei ethnoTOURS reisekultur. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei einem Rücktritt hat ethnoTOURS reisekultur Anspruch auf eine angemessene Entschädigung anhand nachfolgender Prozentsätze, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Üblicherweise gelten folgende Sätze:
ab 60 Tage vor Reiseantritt 50%
ab 30 Tage vor Reiseantritt 75%
ab 15 Tage vor Reiseantritt 100%
In jedem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der geleisteten Anzahlung einbehalten. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass ethnoTOURS reisekultur ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.


Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonsti­gen Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch bzw. ändern Sie die Leistungen vor Ort, wird sich ethnoTOURS reisekultur um Erstattung der ersparten Aufwendun­gen bei den Leistungs­trägern bemühen.


Gewährleistung / Abhilfe

Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontakt­adresse, notfalls an ethnoTOURS reisekultur, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte eine Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zu Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadener­satz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung / Schadensersatz ausdrücklich bei ethno­TOURS reisekultur geltend machen.
Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund beste­hender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weiterge­hende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Ihre Ansprüche entfallen auch dann nicht, wenn Ihre Rüge unverschuldet unterbleibt.


Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

ethnoTOURS reisekultur kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:

a) bis 30 Tage vor Reisebeginn
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweilige Reiseausschreibung). In jedem Fall ist ethnoTOURS reisekultur verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung und ggf. ein Ersatzangebot unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

b) Ausschluss
Wenn der Teilnehmer die Durchführung einer Reise, trotz Abmahnung, anhaltend stört und sich damit vertragswidrig verhält, kann ethnoTOURS reisekultur den Vertrag kündigen, wenn die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle steht ethnoTOURS reisekultur der Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis weiterhin zu. ethnoTOURS reisekultur muss sich aber in diesem Fall den Wert seiner ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden.


Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorher­sehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl ethno­TOURS reisekultur als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann ethnoTOURS reisekultur für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlan­gen. Weiterhin ist ethnoTOURS reisekultur verpflichtet, die notwendi­gen Maßnahmen zur Rückbeförderung des Reisenden zum geplanten Abflughafen, wenn möglich, oder einem anderen Flughafen zur Ausreise, zu treffen. Im Übrigen fallen weitere entste­hende Mehrkosten dem Reisenden zur Last.


Verlust und Beschädigung von Reisegepäck

Verlust oder Beschädigungen von Reisegepäck sind unver­züglich dem Beförderungsunternehmen anzuzei­gen. Dieses ist verpflichtet, eine schriftliche Bestäti­gung auszustellen. Ohne eine Anzeige besteht die Gefahr des Anspruchs­verlustes.


Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung Pass-, Visa- und gesundheitsrechtlicher  Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Wegen der aktuel­len Pass-, Visa- und Gesund­heitsbestimmungen wird auf die Informationen im Internet sowie die aktuellen Länder­informationen des Auswärtigen Amtes Bezug gnommen. Der Teilneh­mer ist verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürger­schaft besitzt. Für Personen, die nicht die deutsche Staats­angehörigkeit besitzen, gibt das zuständige Konsulat Auskunft über die einzuhaltenden Pass- und Visa-recht­lichen Vorschriften. Es wird ausdrücklich darauf hin­gewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit der Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. ethnoTOURS reisekultur wird sich im Rahmen der Möglich­keiten bemühen, den Reisenden von etwai­gen Änderungen zu unterrichten.
Bitte informieren Sie sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig und holen ggf. ärztlichen Rat ein. Auf allgemeine Infor­mationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reise-medizinischen Informationsdiensten oder der Bundes­zentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.


Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung des Reisevertrages unwirksam sein, so ist nicht der gesamte Reisevertrag unwirksam.


Gerichtsstand

Der Reisende kann ethnoTOURS reisekultur nur an dessen Sitz verklagen. Maßgeblicher Gerichtsstand ist München. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.

Hier finden Sie unsere AGB als PDF